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   VG Neustadt, 02.07.1985 - 6 K 131/84   

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VG Neustadt, 02.07.1985 - 6 K 131/84 (https://dejure.org/1985,5937)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02.07.1985 - 6 K 131/84 (https://dejure.org/1985,5937)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02. Juli 1985 - 6 K 131/84 (https://dejure.org/1985,5937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 672
  • NVwZ 1987, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Den Ausschlag gibt vielmehr, dass die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens nicht zu den beamtenrechtlichen Maßnahmen gehört, die nach ihrer Vornahme nicht wieder rückgängig zu machen wären (wie hier OVG Saarlouis, Beschl. v. 25.5.1982 - 3 W 1318/82; OVG Bremen, ZBR 1988, 65; Günther, ZBR 1979, 106 f.; ders., DÖD 1984, 163; ders., NVwZ 1986, 704 f.; a. A. VGH München, ZBR 1983, 123, und VG Neustadt, NJW 1987, 672, jeweils unter Berufung auf das nach Ansicht des Senats überholte Urt. des BVerwG v. 14.6.1966, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; s. auch zur Konkurrentenklage in bezug auf eine militärische Verwendungsentscheidung BVerwG, NVwZ 1985, 587).

    Aber auch wenn man die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens nicht als Verwaltungsakt ansieht (so VGH Kassel, NVwZ 1982, 638; VG Neustadt, NJW 1987, 672; Finkelnburg-Jank, Rdnr. 925; Schnellenbach, Rdnrn. 45, 108; Günther, ZBR 1979, 106; ders., DÖD 1984, 162; ders., NVwZ 1986, 700), kann dem Begehren des Ast. nicht entsprochen werden.

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